Das Betreibungsamt ist für sämtliche Betreibungsverfahren in der Gemeinde Baar zuständig. Dazu zählen die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Geldzahlungen oder von Sicherheitsleistungen (in Geldform) sowie für zwangsrechtliche Liquidationen der Vermögen der Schuldner. Dafür stehen dem Amt verschiedene behördliche Massnahmen zur Verfügung. Die schuldbetreibliche Zwangsvollstreckung erstreckt sich sowohl auf privatrechtliche wie auf öffentlich-rechtliche Forderungen. Die Tätigkeit des Betreibungsamtes richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).