Unsere Dienstleistungen
https://www.baar.ch/aemter/11308
Verwaltungsbüro
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Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und sucht Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen (ausgenommen sind Streitigkeiten betreffend Arbeitsrecht oder Miet- und Pachtrecht). Werden sich die Parteien nicht einig, kann das Friedensrichteramt bis zu einem Streitwert von CHF 5’000.– einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder bis CHF 2’000.– auf Antrag der klagenden Partei selbstständig entscheiden. Beim Streitwert über CHF 5'000.– wird die Klagebewilligung erteilt.
Termine sind nur auf telefonische Anmeldung möglich.
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Blickensdorferstrasse 2, 6312 SteinhausenInnere Medizin
Blickensdorferstrasse 2, 6312 SteinhausenZahnarzt · Parodontologie · Zahnersatz · Implantologie · Schönheitschirurgie
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