Friedensrichteramt Baar

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Leihgasse 9, 6341 Baar

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Das Friedensrichteramt ist die ordentliche Schlichtungsbehörde in Zivilsachen und sucht Zivilstreitigkeiten vermittelnd zu erledigen (ausgenommen sind Streitigkeiten betreffend Arbeitsrecht oder Miet- und Pachtrecht). Werden sich die Parteien nicht einig, kann das Friedensrichteramt bis zu einem Streitwert von CHF 5’000.– einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder bis CHF 2’000.– auf Antrag der klagenden Partei selbstständig entscheiden. Beim Streitwert über CHF 5'000.– wird die Klagebewilligung erteilt.

Dienstleistungen
Vermittlung in Zivilstreitigkeiten, Schlichtungsbehörde
Sprachen
Deutsch, Englisch
Zahlungsmöglichkeiten
Invoice

Öffnungszeiten

Montag
08:00 bis 12:00 - 13:30 bis 17:00
Dienstag
08:00 bis 12:00 - 13:30 bis 17:00
Mittwoch
08:00 bis 12:00 - 13:30 bis 17:00
Donnerstag
08:00 bis 12:00 - 13:30 bis 17:00
Freitag
08:00 bis 12:00 - 13:30 bis 17:00
Samstag
Geschlossen
Sonntag
Geschlossen

Termine sind nur auf telefonische Anmeldung möglich.

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General-Andermatt-Haus, Leihgasse 9 in Baar, Sitz des Friedensrichteramts

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